Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch Kontoauszug / PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger erstellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Der Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an strassenkatzen-frankfurt e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Unterlagen für das Finanzamt.
Spenden über 300 Euro müssen zur Abzugsfähigkeit gegenüber dem Finanzamt über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Bei Überweisungen bitten wir daher im Verwendungszweck um Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse, um eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen zu können.
Sachspenden sind ebenso willkommen:
Kontaktieren Sie uns in jedem Fall, um abzusprechen, ob und wie wir Ihre geplanten Sachspenden einsetzen können!
Spendenkonto:
Sparda-Bank Hessen eG
IBAN: DE75 5009 0500 0002 9502 85
BIC: GENODEF1S12