Spenden über 200 Euro müssen zur Abzugsfähigkeit gegenüber dem Finanzamt über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Bei Überweisungen bitten wir daher im Verwendungszweck um Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse, um eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen zu können.
Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis EUR 200,00:
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch Kontoauszug / PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger erstellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Der Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an strassenkatzen-frankfurt e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Unterlagen für das Finanzamt.PDF Datei: “Bestätigung für das Finanzamt”